Geschützt im Homeoffice?

Wegen des Coronavirus arbeiten im Moment Millionen Angestellte von zuhause aus. Was viele nicht wissen: Der Versicherungsschutz folgt einer anderen Logik als im Büro.

Deutsche Unternehmen taten sich bislang beim Thema Homeoffice mitunter etwas schwer. Viele legten auf die Präsenz im Büro sehr viel Wert und erlaubten nur in Ausnahmefällen die Arbeit von zuhause aus. Etwa wenn ein Kind krank wurde oder der Handwerker die Heizung reparieren musste. Doch Homeoffice für alle und das an fünf Tagen in der Woche? Eine absolute Ausnahme. Zumal viele Unternehmen technisch gesehen gar nicht in der Lage waren, für die gesamte Belegschaft mobiles Arbeiten zu ermöglichen. Vielerorts gab es zu große Sicherheitsbedenken, vor allem der externe Zugriff auf Server und damit auf sensible Firmendaten schien zu risikobehaftet.
Doch mit den verschärften Sicherheitsmaßnahmen, den landesweiten Kita- und Schulschließungen und der sozialen Isolation hat auch die Präsenzkultur in deutschen Büros einen abrupten Stopp hingelegt. Aus einer Ausnahmeregel wird der Normalzustand, mit dem viele Unternehmen ihre Angestellten in Sicherheit wissen wollen. Die zweite Hoffnung: Mitarbeiter mit Kindern können im Homeoffice besser den Spagat zwischen Arbeit und Betreuung meistern und fallen nicht bis zum Ende der Schließungen aus.
So vorteilhaft die Verschmelzung von beruflichem und privaten Leben in diesen schwierigen Zeiten auch ist, für den Versicherungsschutz ergeben sich einige offene Punkte.
Gesetzliche Unfallversicherung schützt nur während der Arbeit

Das betrifft insbesondere die gesetzliche Unfallversicherung. Sie schützt Arbeitnehmer, wenn sie während der Ausübung ihres Berufs einen Unfall erleiden. Typische Beispiele für Arbeitsunfälle: der Metzger, der sich beim Fleischzubereiten mit einem Messer schneidet. Die Briefträgerin, die auf dem Weg von einem Haus zum nächsten mit dem Fahrrad stürzt. Der Angestellte, der sich mit der Schere in den Finger schneidet. Auch der Weg hin und von der Arbeit ist versichert, selbst wenn man einen kleinen Umweg zur Kita oder Schule auf sich nehmen muss. Für Unfälle in der Freizeit oder beim Sport ist die gesetzliche Unfallversicherung dagegen nicht mehr zuständig.
Im Homeoffice lassen sich Berufliches und Privates nicht immer trennen

Die Trennung zwischen beruflicher und privater Tätigkeit legt die gesetzlichen Unfallversicherung sehr strikt aus. Im Zweifelsfall wird genau nachgeforscht, ob es sich bei einem Wegeunfall um einen Sturz im Eigenheim (nicht versichert) oder auf dem Gartenweg (versichert) handelt. Im Homeoffice lassen sich diese Aspekte aber nur schwer auseinanderhalten, schon aufgrund der räumlichen Verschmelzung ist das kaum möglich. Und da es kein Gesetz zum Homeoffice gibt, liefert allein die Rechtsprechung Hinweise darauf, wie zuhause berufliche und private Tätigkeit genauer voneinander zu trennen sind.

Beispiel 1
Sie möchten sich aus der Küche etwas zu essen oder trinken holen und stürzen dabei. In diesem Fall sind Sie nicht versichert. Denn laut Rechtsprechung handelt es sich um einen Weg innerhalb des Wohngebäudes, um einer sogenannten „eigenwirtschaftlichen Tätigkeiten“ nachzugehen. Darunter fallen alle Tätigkeiten mit persönlichem oder privatem Belang. Auch zwischenzeitliches Wäscheaufhängen oder den Müll vor die Tür zu bringen, sind demnach nicht versichert.

Beispiel 2
Im Büro ist der Weg vom Schreibtisch bis zur Tür in den Toilettenraum gesetzlich unfallversichert. Im Vorraum und direkt auf der Toilette besteht kein Versicherungsschutz. Im Homeoffice gilt diese Regelung so in der Form nicht. Hier ist auch der Gang zur Toilette und zurück nicht versichert. Stürzen Sie auf dem Weg zum Klo, ist die gesetzliche Unfallversicherung nicht zuständig.

Beispiel 3
Sie müssen vom Schreibtisch aufstehen und in den Keller gehen, um neues Druckerpapier zu holen. Sie fallen dabei von der Treppe und verletzen sich. Dieser Sturz ist versichert. Denn der Gang in den Keller gilt als versicherte Tätigkeit, weil ein direkter Arbeitsbezug gegeben ist. Auch wenn Sie im Arbeitszimmer einen neuen Drucker aufstellen, in der Büroecke den Bildschirm umstellen oder aus dem Regal einen Arbeitsordner ziehen, sind solche „vorbereitenden“ Tätigkeiten versichert.


Überprüfe deine Versicherung fürs Homeoffice

Die Heimarbeit bedeutet für die meisten von uns mehr Flexibilität und mehr Zeit mit der Familie. Doch eines sollten Sie nicht vergessen: Mit Blick auf den Versicherungsschutz gelten im Homeoffice andere Regeln als im Büro. Während alle Tätigkeiten mit direktem Bezug zur Arbeit durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt sind, gilt das für private Tätigkeiten nicht. Wenn Sie sich umfassend schützen möchten, sollten Sie daher eine private Unfallversicherung abschließen. Diese unterscheidet nicht zwischen beruflichen und privaten Tätigkeiten und versichert Sie weltweit und rund um die Uhr.

 

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